Wir ermöglichen Rechtsschutz und Zugang zum Gesundheitssystem

Die CCSI bietet drei verschiedene Dienstleistungen an:

  • Rechtsberatung: Sprechstunden ohne Voranmeldung
  • Rechtsvertretung: Übernahme von Mandaten
  • Anmeldung von Personen ohne Aufenthaltsbewilligung an die Krankenversicherung

Anhand dieser drei Dienstleistungen gewährt die CCSI Rechts- und Sozialberatung an, die darauf abzielt, Personen mit Migrationshintergrund bei der Einforderung ihrer Rechte im Zusammenhang mit dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIA), dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) und dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu unterstützen. Wir sind insbesondere in folgenden Anliegen kompetent:

  • Erhalt, Verlängerung oder Erneuerung einer Aufenthaltsbewilligung
  • Umwandlung einer Aufenthaltsbewilligung
  • Familiennachzug
  • Erhalt einer vorläufigen Aufenthaltsbewilligung im Hinblick auf eine Heirat
  • Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für Härtefälle
  • Zugehörigkeit zur Krankenkasse für Personen ohne Aufenthaltsbewilligung und Erhalt von Prämienverbilligung

Davon ausgenommen sind Anliegen im Rahmen eines Asylverfahrens. Für die Begleitung von Asylverfahren wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatung von Caritas Schweiz.

Die CCSI bietet Rechts- und Sozialberatungen ohne Terminvereinbarung an. Für einen symbolischen Beitrag von CHF 20 kann jede Person ein persönliches Gespräch mit einer/m unserer JuristInnen führen.

Bei diesem Gespräch werden sich unsere JuristInnen mit Ihrer persönlichen Situation vertraut machen und können Ihnen genaue Informationen über alle Verfahren im Zusammenhang mit dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIA) oder dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) geben. Auch bezüglich der Verfahren im Zusammenhang mit der Einbürgerung (ordentlich oder erleichtert) können wir Sie beraten.

Unsere JuristInnen sind vertraut mit den vom gesetzlichen Rahmen geforderten Integrationsbedingungen. Wir geben Ihnen Ratschläge und zeigen Ressourcen auf, damit Sie in der Lage sind, Ihre finanzielle Situation sowie ihre soziale oder berufliche Integration zu verbessern, wenn dies erforderlich ist.

Sprachen: wir sprechen Französisch, Deutsch, Italienisch, Englisch und Spanisch. Wir bitten Personen, die nicht über ausreichende Kenntnisse in einer dieser Sprachen verfügen, in Begleitung einer Übersetzerin oder eines Übersetzers zu erscheinen.

Wo und wann ? Zweimal pro Monat in Freiburg und einmal pro Monat in Bulle. Für genauere Informationen klicken Sie hier: Sprechstunden ohne Voranmeldung.

Nach einer ersten Beratung sind einige Personen in der Lage, selbstständig die nächsten Schritte zu unternehmen. Falls eine Person weitere Unterstützung benötigt, bietet die CCSI die Möglichkeit einer Rechtsvertretung an. Ein solches Mandat kosten einen symbolischen Betrag von CHF 160 pro Mandatsjahr wird durch die Unterzeichnung einer Vollmacht vereinbart.

Die CCSI arbeitet wie ein Anwalt für alle vom Ausländerrecht betroffenen Verfahren (Einreichung einer Stellungnahme beim Amt für Bevölkerung und Migration BMA, Wiedererwägungsgesuche, Beschwerden beim Kantons-, Bundesverwaltungs- oder sogar beim Bundesgericht). Die Eröffnung eines Vertretungsmandats bedeutet eine enge Betreuung unserer Mandanten in allen rechtlichen Belangen. Wir beraten unsere Mandanten aber auch zu sozialen Fragen mit dem Ziel, ihre persönliche und familiäre Situation zu verbessern.

Wo und wann ? In unseren Räumlichkeiten in Fribourg und Bulle, mit Terminvereinbarung.

Der Anschluss an die Krankenversicherung ist gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG vorgesehen eine Pflicht aller Menschen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Um Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung den Zugang zu unserem Gesundheitssystem zu ermöglichen, hat der CCSI eine vertrauensvolle Beziehung zu einem Versicherer aufgebaut, bei dem wir entsprechende Personen anmelden können. Darüber hinaus helfen wir beim Beantragen von Verbilligung der Krankenkassenprämien. Diese Dienstleitung ist kostenlos und wird vertraulich behandelt.

Sprachen: Wir sprechen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch. Personen ohne ausreichende Kenntnisse einer dieser Sprachen werden gebeten, eine/n Übersetzer/in mitzubringen.

Wo und wann? Während unserer Öffnungszeiten, telefonisch oder vor Ort.

Ohne Aufenthaltsbewilligung, gehen Sie keine unnötigen Risiken ein.

Einige Situationen sind besonders heikel und können zur Ausweisung aus der Schweiz führen. Dies gilt insbesondere für Staatsangehörige von Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation).

Falls Sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben, empfehlen wir Ihnen deshalb, zuerst mit unseren JuristInnen zu sprechen, bevor Sie ein Verfahren bei den Behörden beginnen. Dies gilt insbesondere in den folgenden Fällen:

  • Sie möchten in der Schweiz heiraten.
    Ein Heiratsverfahren in der Schweiz ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Eine Prüfung Ihrer persönlichen Situation vor der Einreichung eines Heiratsantrags hilft Ihnen, alle Chancen auf Ihrer Seite zu haben, um Ihr Familienprojekt zu verwirklichen.
  • Sie möchten in der Schweiz arbeiten.
    Wenn Sie erwägen, einen Antrag auf eine Arbeitsbewilligung zu stellen, ist es unerlässlich, dass Sie die Voraussetzungen kennen.

Wenn Sie ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben, sollten Sie alle Nachweise über Ihren Aufenthalt sowie Ihre soziale und berufliche Integration aufbewahren. Diese Nachweise sind wichtig, wenn Sie einen stabilen legalen Status anstreben.

↓ Laden Sie eine Auflistung von Dokumenten herunter, die Sie aufbewahren sollten.

Finden Sie weitere nützliche Informationen für den Alltag und über Ihre Rechte auf der Website der Gewerkschaft UNIA.

Die CCSI kann Ihnen leider nicht helfen, falls Sie in einem anderen Kanton wohnen und kein Verfahren im Kanton Freiburg einleiten möchten.

Auch wenn Sie im Kanton Freiburg wohnen, kann die CCSI Ihnen nicht helfen bei Fragen zu: